Wählerverzeichnis der Kirchenvorstandswahl 2021

Hinweis für die Gemeindemitglieder auf die Einsichtsmöglichkeit in das Wählerverzeichnisgemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 KGWO

Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Bodenheim-Nackenheim gibt hiermit bekannt, dass bis Montag, den 31. Mai 2021 alle Gemeindemitglieder im Gemeindebüro während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung Auskunft erhalten können, mit welchen Angaben sie im Wählerverzeichnis vermerkt sind. Werden Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten festgestellt, ist das Wählerverzeichnis durch den Kirchenvorstand zu berichtigen. Dies ist bis zum Wahltag möglich.